Schimmelanalyse

    Gutachten für Wen und Warum?


    Mieter:

    Mieter haben nach §537 BGB das Recht auf einen mangelfreien Mietgegenstand. Hat eine Wohnung Schimmelpilzprobleme, werden wir die Ursache herausfinden und selbstverständlich auch die Schuldfrage klären. In einem Kurzgutachten erhält der Mieter sämtliche relevanten Messergebnisse, eine schriftliche Bewertung der Situation und Rat beim Umgang mit seinem Vermieter.

    Vermieter:
    Mieter haben ihrem Vermieter gegenüber eine Obhutspflicht nach §§ 535, 536 BGB für die angemietete Wohnung. Mit Hilfe verschiedener Messgeräte werden die Ursachen und das Ausmaß des Schimmelbefalls festgestellt. Mit einer Langzeitmessung und anschließender Auswertung der aufgezeichneten Daten wird das Heiz- und Lüftungsverhalten der Mieter über einen längeren Zeitraum dokumentiert. In der abschließenden gutachterlichen Stellungnahme erhält der Vermieter alle Werte und Erkenntnisse in Schriftform. Auf Wunsch erstellen wir ein Konzept für eine nachhaltige Sanierung.


    Bautenschutz Schrewe: Schimmelanalyse